AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MTC- Messtechnik Colberg

1. Allgemeine
Alle Waren und Leistungen, die von der Firma MTC- Messtechnik Colberg, infolge MTC
genannt, erbracht bzw. geliefert werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ).
Geschäfts- und Lieferbedingungen unserer Vertragspartner haben nur dann Geltung,
wenn sie zwischen MTC und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart und bestätigt
wurden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Zum Vertragsabschluss mit MTC sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit uneingeschränkt handlungsfähig sind.

2.2. Die Angebote von MTC richten sich ausschließlich an folgenden Kundenkreis:

- Firmen, Selbstständige, Freischaffende, Handelsvertreter und dem gleichzusetzende Personen.

- Behörden, Institutionen, Ämter, Bildungseinrichtungen usw.,

welche vor Vertragsabschluss unsere AGB uneingeschränkt bestätigen.

2.3. Privatpersonen, Konsumenten, bzw. Endverbraucher können keinen gültigen Vertrag mit MTC eingehen, da Sie vom gewerbsmäßigen Handeln mit MTC ausgeschlossen sind.

Sollte jemand diesen Passus dennoch umgehen, wird in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart, dass die erworbenen Waren entgegen der Beschreibung keine Funktion haben.

2.4. Die Angebote von MTC sind unverbindlich, freibleibend und dienen vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs lediglich der groben Leistungsbeschreibung.

2.5. Ein für beide Vertragsparteien verbindlicher Kaufvertrag kommt nur durch schriftliche Bestätigung durch MTC zustande.

( Auftragsbestätigung )

3. Lieferzeiten

3.1. Alle Lieferungen werden nach Vertragsabschluss umgehend bearbeitet. Liefertermine sind freibleibend und nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

3.2 Wird ein Kaufvertrag über Beschaffungsware abgeschlossen oder wird die Ware im Kundenauftrag vorab instandgesetzt oder kalibriert, werden die dazu notwendigen Bearbeitungszeiten mit dem Käufer abgestimmt und beaufschlagt.

3.3. Bei Lieferungen außerhalb Deutschland, jedoch innerhalb der EU sind die durch die Paketdienste oder Spedition benötigten Transportzeiten und Preise zu beaufschlagen. ( Bitte vorab erfragen! )

3.4. Bei Lieferverzögerungen, die von MTC durch nicht zu vertretende Ereignisse entstanden sind, kann gegen MTC kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden!

Nicht zu vertretende Ereignisse sind u.a. Streik, Lieferverzögerung von Vorlieferanten, Medienausfälle, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt.

Nach Beendigung dieser Widrigkeiten ist eine angemessene Anlaufzeit zu gewähren.

4. Verpackungs- und Versandkosten

4.1. Für alle Lieferungen berechnet MTC die Kosten für Verpackung und Versand gemäß den zurzeit gültigen Gebühren und Aufwendungen, möglichst kostengünstig.

4.2. Die Versandkosten setzen sich aus den Beförderungskosten des Versandunternehmens und den Kosten für Verpackungsmaterial und Verpackungsaufwand zusammen. Bitte beachten Sie, dass hochwertige Geräte eine aufwendige und sichere Verpackung benötigen!

4.3. Sind bei Auslandsversand landesspezifische Lieferpapiere, Zollunterlagen und Bescheinigungen zu erstellen, sind diese vorrangig vom Käufer zu erbringen.

Alle Zoll, Einfuhr- und Exportbestimmungen sind vom Kunden zu beachten und einzuhalten. Alle hieraus anfallenden Kosten trägt der Käufer.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und dem Nettopreis beaufschlagt.

5.2 Der im Kaufvertrag berechnete Endpreis beinhaltet alle Kosten für Ware, Leistungen, Verpackung, Versand und Gebühren zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss. Der Endpreis ist für beide Vertragsparteien verbindlich.

5.3 Werden im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Warenübergabe (Erfüllung)

durch MTC nicht zu vertretende Preiserhöhungen oder Preisreduzierungen gültig, so werden diese 1:1 an den Kunden weitergeleitet. Hierzu gehören Steuern, Gebühren, Versandkosten, Betriebskosten.

5.4.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen, als Vorkasse zu überweisen (gerechnet vom Tage des Vertragsabschluss).

Die Leistungsverpflichtung von MTC beginnt erst mit vollständigem Zahlungseingang.

5.4.2. Bei Behörden, Institutionen, Ämtern, Bildungseinrichtungen sowie langjährigen Stammkunden, kann die Lieferung auf Rechnung nach Vereinbarung erfolgen.

5.5 Die unter 5.4 genannte Regelung entfällt bei Abholung. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag bei Übernahme der Ware (in bar) zu entrichten. Zahlungen mittels Scheck, oder Kreditkarte können nicht akzeptiert werden.

5.6 Ist der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten, so behält sich MTC das Recht vor, aus dem Zahlungsverzug entstandene Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen dem Käufer in Rechnung zu stellen. Die Verzugszinsen liegen 3% über dem derzeit gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Im Falle des Verzugs ist MTC berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Käufer, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, einzustellen. Für dadurch entstehende Schäden haftet MTC nicht.

5.7 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von MTC anerkannt wurden. Ein bestätigtes Zurückbehaltungsrecht ist nur für den betreffenden Vertrag gültig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Sämtliche gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MTC.

6.2 Verbaut bzw. verarbeitet der Käufer gelieferte Waren von MTC, welche nicht vollständig bezahlt wurden, bleibt der Eigentumsanteil von MTC unberührt.

6.3. Eine Weiterveräußerung oder Übertragung der Ware zu Rechten Dritter ist vor vollständiger Bezahlung nicht gestattet.

6.4 Bei Zugriff Dritter (Pfändung, Beschlagnahme usw. beim Käufer) auf die Vorbehaltsware von MTC, hat der Käufer den Berechtigten darauf hinzuweisen, dass ein Eigentumsvorbehalt seitens MTC besteht. Der Käufer hat alles zu unternehmen, das Vorbehaltsware nicht entfernt oder anderweitig verwertet wird.

MTC ist über jeglichen Vorgang unverzüglich zu unterrichten!

Alle aus Punkt 6.4 entstehenden Schäden, Kosten und Gebühren trägt der Käufer.

6.5 Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß sich der Zustand und der Wert der Ware nicht verschlechtert. Hierfür hat der Käufer angemessene Lager- und Sicherheitsbedingungen sowie Versicherungen zu gewährleisten.

6.6 Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt, ist MTC jederzeit berechtigt, Vorbehaltsware in seinen Eigentum zurückzuführen.

Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die eventuelle Wertminderung oder der Verlust der Ware ist vom Käufer zu tragen.

7. Gewährleistung / Garantie / Transportschäden

7.1 Wird Neuware im Kundenauftrag bestellt, richtet sich die Gewährleistung nach den Gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Da MTC kein Hersteller ist und überwiegend mit gebrauchter Ware handelt, wird die Gewährleistung für Gebrauchtwaren auf maximal 12 Monate begrenzt.

7.3 Beim Verkauf von Waren und Leistungen an unseren unter Punkt 2.2 genannten Kundenkreis wird eine Garantie gegeben, jedoch Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Verkauf erfolgt unter Einhaltung unserer gerätebezogenen Garantierichtlinien.

A: Geprüfte Geräte mit Kalibrierung: 6 Monate Garantie.

B: Geprüfte Geräte ohne Kalibrierung , fehlerfrei: 30 Tage Übernahmegarantie

C: ungeprüfte Geräte, bzw. Mängelangaben: keine Garantie

D: Eine Garantieverlängerung von Geräten zu Punkt A und B kann durch einen schriftlich vereinbarten Garantieverlängerungsvertrag erfolgen. (Kostenpflichtige Zusatzleistung)

7.4 Bei Abholung, verpflichtet sich der Käufer die Ware vor der Abnahme auf Mängel zu untersuchen, Messgeräte werden dem Käufer vorgeführt.

7.5 Als Mangel zählen nicht Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt verursacht hat.

Geringfügige Abweichungen zur Beschreibung, sowie Gebrauchs- und alterstypische Beschaffenheit der Ware sind kein Mangel.

7.6 Werden die am Gerät befindlichen Siegel gebrochen, Eingriffe oder Reparaturversuche unternommen, das Gerät falsch angeschlossen oder überlastet, falsches Zubehör verwendet, eine unzulässige Gerätekonfiguration verwendet oder die Bedienung entgegen den Regeln und Richtlinien des Herstellers unternommen, so entfällt jeglicher Garantieanspruch.

7.7 Verschleißteile oder typisch gefährdete Teile (Ein- und Ausgangsstufen, ESD gefährdete Baugruppen, Erschütterungsempfindliche Teile usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen.

7.8 Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Nachbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung in dieser Reihenfolge. Nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

7.9 Werden vom Käufer bei versendeten Geräten Schäden an der Verpackung oder am Gerät erkannt, so ist der Schaden sofort durch den Käufer beim Transportunternehmen und MTC anzuzeigen. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden, so ist diese Informationspflicht sofort, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Warenannahme anzuzeigen.

7.10 Liegt kein vom Transportunternehmen bestätigter Nachweis vor, so verliert der Käufer den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Regress durch das Transportunternehmen.

7.11 Tansportschäden sind umfassend zu dokumentieren (Fotos, Schadensbeschreibung).

Beschädigte Ware verbleibt bis zur Kostenerstattung durch das Versandunternehmens beim Käufer. Verlangt das Transportunternehmen eine Aushändigung der Ware, so ist dieses erst nach Kostenübernahmebestätigung durch das Versandunternehmen und nach ausdrücklicher Freigabe durch MTC gestattet.

8. Haftungseinschränkung, Rücktritt vom Vertrag

8.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegenüber MTC und seinen Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen.

MTC haftet nicht für Schäden, die von der gelieferten Ware hervorgerufen wurden, entgangenem Gewinn, indirekten Schäden, Produktionsausfall, falsche Beratung oder falscher Kundenerwartung.

8.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MTC beruht.

Da MTC kein Hersteller ist, greifen die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes nur gegenüber dem Hersteller oder ursprünglichen Inverkehrbringer, soweit ermittelbar.

8.3. MTC kann aus folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn:

- die Ware bei der Überprüfung zur Auslieferung einen nicht erwarteten Mangel aufweist, welcher nicht mit vertretbarem Aufwand zu beseitigen ist.

- ein Vorlieferant seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommt der Vertragspartner (Käufer) den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder keine ausreichende Kundenbonität vorhanden ist.

Der Vertragspartner kann aus folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn:

- der zugesicherte Liefertermin trotz erfolgter Rüge um mehr als 4 Wochen überzogen wird. (abweichend 3.4.)

- die Ware trotz der unter 7.8. genannten Mängelbeseitigung noch den gleichen Fehler aufweist.

- eine schriftliche, von MTC bestätigte, Rücknahmevereinbarung getroffen wurde.

Vom Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen:

Nichtgefallen, mutwillige Zerstörung, anderweitige Beschaffung durch den Käufer, Lieferung zur Probe/Ansicht, falsche Kundenerwartung, Nichtabnahme.

Die aus einem nichtberechtigtem Vertragsrücktritt entstehenden Lieferkosten sowie eine Vertragsstrafe ./ Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 % des Auftragswerts werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Ist die Rechnung bereits bezahlt, werden diese Kosten von der Rücküberweisung abgezogen und einbehalten.

9. Datenschutz

Die vom Käufer übermittelten Daten werden von MTC ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und des üblichen Geschäftsvorgangs verwendet.

Alle Daten werden streng vertraulich und unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. für Versanddienste) erfolgt nur, sofern dies zur Abwicklung des Auftrages erforderlich ist.

10. Copyright

MTC ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken und Texte zu beachten, von MTC selbst erstellte Bilder, Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Bilder, Grafiken und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Angebots genannten und ggf. durch Dritte Geschützten Marken und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichnungsrechts und den Besitzerrechten des jeweils eingetragenen Eigentümers. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind oder verletzt werden. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellter Objekte bleibt allein beim Autor dieser Seiten. Durch MTC gelieferte Software, Dokumentationen und Speichermedien unterliegen den Urheberrechtsbestimmungen. Sie sind nur für die Benutzung oder nach Garantieende zur Reparatur der gelieferten Waren zu verwenden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, gleich auf welchem Weg, ist von MTC nicht gestattet. Der Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen haften bei Verstoß in voller Höhe.

11. Links auf unseren Seiten

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98- „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, das man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist 15806 Zossen.

MTC ist berechtigt, auch am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Käufers Ansprüche geltend zu machen.

Alle Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Geltung von UN- oder anderem ausländischen Kauf- und Vertragsrechten wird mit Vertragsunterzeichnung im gegenseitigen Einverständnis ausgeschlossen.

13. Gültigkeit der AGB

Mit einer Bestellung werden die AGB von MTC anerkannt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Partner.

Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum der Angebotsseite.

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